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BeitragVerfasst: Mo 11. Feb 2013, 18:43 
Administrator

Registriert: Mi 21. Nov 2012, 02:44
Beiträge: 96
Der Vatikan verhält sich entgegen landläufiger Annahmen gegenüber neuer Offenbarungstätigkeit nicht generell ablehnend. Auf einer Sitzung im November 1974 wurde beispielsweise dies bezüglich der Vorprüfung durch den Vatikan beschlossen (Teilauszug):
Zitat:
Sobald die kirchliche Autorität über irgendwelche mutmaßlichen Erscheinungen oder Offenbarungen Kenntnis erhält, ist es ihre Aufgabe:

a) an Hand der positiven und negativen Kriterien über die Geschehnisse zu urteilen (vgl. unten Nr. I)

b) sofern diese Prüfung zu einem positiven Ergebnis führt, einige Ausdrucksformen des öffentlichen Kultes oder der Verehrung zu erlauben, wobei diese zugleich weiterhin mit großer Klugheit überwacht werden müssen (dies ist gleichbedeutend mit der Formel „pro nunc nihil obstare“);

c) im Licht der mit der Zeit gewonnenen Erfahrung und unter besonderer Berücksichtigung der geistlichen Fruchtbarkeit, die aus der neuen Verehrung hervorgeht ein Urteil über die Wahrheit und Übernatürlichkeit zu fällen, wo der Fall es erfordert.



I. Kriterien, um wenigstens mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit
den Charakter mutmaßlicher Erscheinungen und Offenbarungen
beurteilen zu können


A) Positive Kriterien:

a) Eine durch genaue Untersuchungen gewonnene moralische Gewissheit oder wenigstens große Wahrscheinlichkeit über die Wirklichkeit des Ereignisses.

b) Besondere Umstände bezüglich der Wirklichkeit und der Natur des Geschehenen, wie etwa:

1. persönliche Eigenschaften des oder der Betroffenen (insbesondere psychische Ausgeglichenheit; Ehrlichkeit und Rechtschaffenheit im sittlichen Lebenswandel; Aufrichtigkeit und beständige Folgsamkeit gegenüber der kirchlichen Autorität; die Fähigkeit, zu gewöhnlichen Ausdrucksformen des Glaubenslebens zurückzukehren; usw.);

2. bezüglich der Offenbarungen: Wahrheit und Irrtumslosigkeit der theologischen und geistlichen Lehre;

3. eine gesunde Verehrung sowie reichliche und anhaltende geistliche Früchte (wie etwa Geist des Gebetes, Bekehrungen, Zeugnisse der Nächstenliebe, usw.).

B) Negative Kriterien:

a) Ein offensichtlicher Tatsachenirrtum.

b) Lehrmäßige Irrtümer, die Gott selbst, der allerseligsten Jungfrau Maria oder einem Heiligen in ihren Äußerungen zugeschrieben werden, wobei man allerdings die Möglichkeit berücksichtigen muss, dass die Person – möglicherweise unbewusst – zu einer authentischen übernatürlichen Offenbarung rein menschliche Elemente oder gar irgendwelche Irrtümer der natürlichen Ordnung hinzugefügt haben könnte (vgl. hl. Ignatius, Exerzitienbuch, Nr. 336).

c) Ein offensichtliches Gewinnstreben, das unmittelbar mit dem Geschehen verbunden ist.

d) Schwer unmoralische Handlungen, die zum Zeitpunkt oder anlässlich des Geschehens entweder von der betreffenden Person oder von ihren Anhängern begannen wurden.

e) Psychische Erkrankungen oder psychopathische Tendenzen der Person, die mit Sicherheit einen Einfluss auf das mutmaßlich übernatürliche Geschehen ausübten, sowie Psychosen, Massenhysterien oder ähnliche derartige Phänomene.

Es muss darauf aufmerksam gemacht werden, dass diese positiven und negativen Kriterien indikativen und nicht taxativen Charakter haben und in kumulativer Weise bzw. in einer gewissen wechselseitigen Konvergenz angewandt werden müssen.

http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_19780225_norme-apparizioni_ge.html


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